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Rheinland-Pfalz

Allgemeine Voraussetzungen
Gefördert werden gemeinsame Ferien von Eltern mit ihren Kindern in gemeinnützigen Familienferienstätten, in familiengeeigneten Jugendherbergen in Rheinland-Pfalz oder auf entsprechend geeigneten Winzer- und Bauernhöfen in Rheinland-Pfalz. Voraussetzung ist, dass die Familien über einen Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz verfügen und mindestens 1 kindergeldberechtigtes Kind haben. Der Zuschuss kann auch gewährt werden, wenn ein Elternteil nachweislich aus besonderen Gründen (z.B. Krankheit) an der Teilnahme verhindert ist.

Einkommensgrenzen
Förderstufe A (Regelförderung):
1.073,71 Euro für beide Eltern
869,20 Euro für allein Erziehende
306,78 Euro für jedes Kind der Familie
Förderstufe B (für Elternzuschuss bei besonders niedrigem Einkommen):
818,07 Euro für beide Eltern
613,55 Euro für allein Erziehende
230,08 Euro für jedes Kind der Familie
Dabei handelt es sich um das in letzter Zeit durchschnittlich erzielte Monatseinkommen. Es gilt das so genannte bereinigte Nettoeinkommen (ohne Anrechnung von Kindergeld, Kinderzuschlag, Basiselterngeld und Betreuungsgeld bis zu einem Betrag von 300 Euro, bei Elterngeld Plus bis zu 150 Euro. Diese Beträge vervielfachen sich bei Mehrlingsgeburten mit der Zahl der geborenen Kinder, Pflegegeld und vergleichbare Leistungen für Pflegekinder, Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie besondere Leistungen für Schwerbehinderte einschließlich steuerlicher Entlastungen); d. h. vom Bruttoeinkommen sind Steuern, Sozialversicherung, gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen sowie Werbungskosten abzusetzen.
Im Übrigen: Der Einkommensnachweis entfällt bei Empfängerinnen und Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII oder von Arbeitslosengeld II. Bei geringen Überschreitungen der Einkommensgrenze bis max. 10 % wird der Zuschuss trotzdem gewährt, dann allerdings entsprechend gekürzt.

Geförderte Urlaubsdauer
Zuschussfähig sind Ferienaufenthalte (einschl. An- und Abreisetag) von mind. 5 und höchstens 21 Tagen Dauer. Außerdem gilt die Regel, dass innerhalb von 2 Kalenderjahren max. 21 Tage gefördert werden.

Zuschussleistungen
Der allgemeine Zuschuss (Förderstufe A) beträgt 17,90 Euro pro Tag und Kind und 23,01 Euro für ein Kind mit einer wesentlichen Behinderung.
Eltern mit besonders niedrigem Einkommen (Förderstufe B) erhalten außerdem einen Zuschuss für sich selbst, und zwar 7,67 Euro pro Tag und Elternteil.

Zuständige Stellen und Antragsverfahren
Der Antrag auf Familienzuschuss ist zu stellen:
- beim Träger der Erholungsmaßnahme,
- bei der Familienferienstätte selbst oder
- direkt bei dem für die Bewilligung zuständigen

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
– Landesjugendamt –
Reiterstraße 16
67829 Landau
Tel: (0 63 41) 26 267 oder 26 413
E-Mail: Poststelle-ld@lsjv.rlp.de
www.lsjv.rlp.de

Dort sind auch die Antragsvordrucke erhältlich.

Neben dem Landesjugendamt erteilen Auskünfte die Verbände der freien Wohlfahrtspflege (u.a. Arbeiterwohlfahrt, Caritasverbände, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband), Familienorganisationen in Rheinland-Pfalz (Verband Alleinerziehender Mütter und Väter, Familienbund der Katholiken und Evang. Aktionsgemeinschaft für Familienfragen).
Arbeiterwohlfahrt – Bezirksverband Rheinland e.V.
Dreikaiserweg 4
56068 Koblenz
Tel: (02 61) 3 006–0
E-Mail: info@awo-rhn.de
www.awo-rheinland.de

Arbeiterwohlfahrt – Kreisverband Südpfalz e.V.
Waldstraße 38
76870 Kandel
Tel: 0 72 75/ 56 91 oder 960132
E-Mail: awo.suedpfalz@vg-kandel.de

Diakonisches Werk Pfalz
Karmelitenstr. 20
67326 Speyer
Tel: 062 32/ 664 20
E-Mail: zentrale@diakonie-pfalz.de
www.diakonie-pfalz.de

Familienbund der Katholiken
Bischöfliches Ordinariat Mainz
Bischofsplatz 2, 55116 Mainz
Tel: (0 61 31) 253 251
E-Mail: stephan.weidner@bistum-mainz.de

Verband Alleinerziehender Mütter und Väter,
Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.
Kaiserstr. 29
55116 Mainz
Tel: 0 61 31/ 61 66 33
E-Mail: info@vamv-rlp.de
www.vamv-rlp.de

Stand: 05/2017 | Alle Angaben ohne Gewähr!
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung

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