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Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt werden seit 2010 keine Zuschüsse zur individuellen Familienerholung mehr gewährt.

Landesverwaltungsamt -Landesjugendamt-
Neustädter Passage 15
06122 Halle
Tel: 03 45/ 69 12-0

Förderung von Familienbildungsangeboten im Land Sachsen-Anhalt
Förderung von Familienbegegnung mit Bildung
Das Land Sachsen-Anhalt fördert Begegnungsmaßnahmen mit Bildung für Familien, insbesondere solche, die Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II beziehen beziehungsweise über ein niedriges Einkommen verfügen.
Gefördert werden Maßnahmen in Trägerschaft
der Evangelischen Aktionsgemeinschaft für Familienfragen (EAF) LV Sachsen-Anhalt e. V.
des Deutschen Familienverbandes (DFV) LV Sachsen-Anhalt e. V.
des Familienbundes im Bistum Magdeburg und im Land Sachsen-Anhalt e.V.
des Deutschen Jugendherbergswerkes (DJH) LV Sachsen-Anhalt e. V.
CVJM Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.

Die Familienerholung mit Bildungsangeboten dauert mindestens 2 und höchstens 14 volle Tage. Interessierte Familien können sich über passende Maßnahmen bei der Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände (LAGF) informieren.

Kontakt:
Evangelische Aktionsgemeinschaft für Familienfragen
- Geschäftsführer Herr Roes
Leibnizstraße 4
39104 Magdeburg
Telefon: 0391 6225023
E-Mail: eaf-sachsen-anhalt@gmx.de
Infos auch unter www.familieninfo-sachsen-anhalt.de.

Stand: 05/2017 | Alle Angaben ohne Gewähr!
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung

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