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Thüringen

Allgemeine Voraussetzungen für einen geförderten Urlaub
Familien mit Hauptwohnsitz in Thüringen, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz oder nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes bzw. vergleichbare Leistungen beziehen oder wenn eine Einschätzung des zuständigen Jugendamtes über den besonderen Förderbedarf der Familie vorliegt, können in Thüringer Familienferienstätten und anderen familiengerechten Einrichtungen in Thüringen gemeinsam mit Familien geförderten Urlaub verbringen.
Gefördert wird nicht die Familie direkt, sondern die Träger, die Familienerholungs-, Familienfreizeit-, Familienbegegnungs- und- bildungsangebote für Familien anbieten. Träger von solchen Angeboten sind in der Regel Thüringer Familienferienstätten, Thüringer Familienverbände, Jugendämter bzw. andere Träger und Einrichtungen der freien und öffentlichen Jugendhilfe mit familienförderndem und -unterstützendem Konzept.
Angebote von Trägern sind auf der Homepage der Stiftung FamilienSinn veröffentlicht.

Die Teilnahme an einem geförderten Angebot wird durch die Familien beim Träger direkt und formlos beantragt.

Urlaubsdauer
Min. 2 Tage, max. 7 bzw. 12 Tage (je nach Angebot des Trägers)

Die Erholungsangebote enthalten Übernachtung mit Vollverpflegung sowie Programme für und mit den teilnehmenden Familien.
Zuschussleistungen

Eigenanteil der Familien
Die Familien haben lediglich den Verpflegungsanteil im Rahmen des Regelbedarfs nach SGBII in Form eines Teilnehmerbeitrages in Höhe von:
4,30 EUR pro Tag für Erwachsene,
3,60 EUR pro Tag für Jugendliche,
3,20 EUR pro Tag für Kinder von 6 bis 13 Jahren und
2,80 EUR pro Tag für Kinder unter 6 Jahren
und die Fahrtkosten zu tragen.

Geförderter Anteil:
Die Stiftung FamilienSinn übernimmt je nach Art des Angebotes alle weiteren, dem Träger entstehenden Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Kultur-, Freizeit-, und Betreuungsangebote etc.), die über den Verpflegungsanteil der Familien hinausgehen, mindestens jedoch eine Tagespauschale für Erwachsene in Höhe von 30,00 Euro bzw. für Kinder in Höhe von 15,00 Euro.

Stiftung FamilienSinn
Arnstädter Str. 28
99096 Erfurt
Telefon: 0361 / 60149080
Fax: 0361 / 60149089
E-Mail: familienerholung@stiftung-familiensinn.de
Website: www.stiftung-familiensinn.de

Stand: 05/2017 | Alle Angaben ohne Gewähr!
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung

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