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Bayern

Allgemeine Voraussetzungen

Gefördert werden nur gemeinsame Erholungsaufenthalte in Familienferienstätten. Berücksichtigungsfähig sind nur gemeinsame Erholungsaufenthalte von Eltern, Elternteilen, Pflegeeltern und allein erziehenden Müttern und Vätern mit einem oder mehreren Kindern, für das/die Kindergeld bezogen wird. In begründeten Ausnahmefällen sind gemeinsame Erholungsaufenthalte von Großeltern mit einem oder mehreren Enkelkindern berücksichtigungsfähig, für das/die die Eltern, Elternteile, Pflegeeltern und alleinerziehende Mütter und Väter Kindergeld beziehen. Voraussetzung ist, dass die Familien ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Gefördert werden nur Aufenthalte in Bayern oder in vom Freistaat Bayern geförderten Einrichtungen, während der Schulferienzeit auch im übrigen Bundesgebiet. Grundsätzliche Fördervoraussetzung ist die nachgewiesene Teilnahme an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung während des Erholungsaufenthaltes. Gefördert wird jährlich ein Erholungsaufenthalt


Einkommensgrenzen

Das regelmäßige jährliche Nettoeinkommen (Summe der positiven Einkünfte des vorvergangenen Jahres abzüglich 27 % bzw. 22 % für Steuer und Sozialabgaben bei versicherungsfreien oder nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegenden Arbeitnehmern) zuzüglich etwaiger Transferleistungen (z.B. Arbeitslosengeld, Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Bundeselterngeld - Nicht: Kindergeld, Kindergeldzuschlag, Bundeserziehungsgeld und Bayerisches Landeserziehungsgeld) muss unterhalb folgender Einkommensgrenzen liegen:
- allein erziehende Eltern (mit einem Kind) 15.600 €
- beide Eltern (mit einem Kind) 17.400 €
- je weiteres Kind 4.800 €

Auf Antrag wird das Einkommen neu ermittelt, wenn das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der sechs vor der Antragstellung liegenden Kalendermonate um mindestens 20 % v.H. geringer ist, als das erzielte durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des vorvergangenen Jahres.


Geförderte Urlaubsdauer

Mindestens sechs Tage, höchstens 14 Tage; An- und Abreisetag gelten zusammen als ein Tag.


Zuschussleistungen

Die Zuwendung beträgt je Verpflegungstag:
- für jedes berücksichtigungsfähige Kind und jeden berücksichtigungsfähigen erwachsenen Teilnehmer 13 €
- für jedes berücksichtungsfähige Kind, das nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert ist 17 €


Zuständige Stellen und Antragsverfahren

Anträge sind zu richten an:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Hegelstraße 2, 95447 Bayreuth
Tel.: 0 921/6053688 (Mo-Do 9.00 bis 11.30 Uhr)
familienerholung.familienbildung@zbfs.bayern.de

Bitte beachten Sie, dass der Antrag unbedingt vor Antritt des Erholungsaufenthaltes gestellt werden muss, weil sonst die Gewährung von Zuschüssen ausgeschlossen ist!


Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt unverzüglich nach Vorlage einer Bestätigung der Familienferienstätte bzw. des Trägers der Familienferienstätte über den Aufenthalt und die Teilnahme an einem Angebot der Eltern- und Familienbildung beim ZBFS. Die Auszahlung erfolgt unmittelbar an die Familien.



Fragen zu Urlaubsangeboten und -zielen beantworten:

Caritasverband für die Diözese Augsburg e. V.
-Fachgebiet Vorsorge/Rehabilitation-
Auf dem Kreuz 41
86152 Augsburg
Tel: 08 21 / 31 56 – 3 03
Fax: 08 21 / 31 56 – 2 88
E-Mail: kur@caritas-augsburg.de

Caritasverband für die Erzdiözese Bamberg e. V.
-Abteilung Familienhilfe-
Obere Königstraße 4 b
96052 Bamberg
Tel: 09 51 / 86 04 – 4 36
Fax: 09 51 / 86 04 – 3 34 36
E-Mail: claudia.suck@caritas-bamberg.de
Internet: www.familienerholung-bamberg.de

Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.
-Referat Kur und Erholung-
Residenzplatz 14
85072 Eichstätt
Tel: 0 84 21 / 50 - 9 66
Fax: 0 84 21 / 50 - 9 09
E-Mail: michaela.gobleder@caritas-eichstaett.de

Amt für Gemeindedienst in der Evang.-Luth. Kirche Bayern
-Familienerholung-
Sperberstraße 70
90461 Nürnberg
Tel: 09 11 / 43 16 – 1 91
Fax: 09 11 / 43 16 – 1 03
E-Mail: familienerholung@afg-elkb.de

Diakonisches Werk der Evang.-Luth. Kirche Bayern
Pirckheimerstraße 6
90408 Nürnberg
Tel: 09 11 / 93 54 – 4 37
Fax: 09 11 / 93 54 – 4 71
E-Mail: herberth@diakonie-bayern.de



Caritasverband für die Diözese Regensburg e. V.
-Erholungs- und Familienhilfe-
Von-der-Tann-Straße 7
93047 Regensburg
Tel: 09 41 / 50 21 – 1 26
Fax: 09 41 / 50 21 – 1 25
E-Mail: R.Bach@Caritas-Regensburg.de

Familienwerk der Diözese Passau
Domplatz 7
94032 Passau
Tel: 08 51 / 3 93 – 61 01
E-Mail: referat.ehe-familie@bistum-passau.de

Familienbund der Deutschen Katholiken in der Diözese Würzburg e. V.
Kürschnerhof 2
97070 Würzburg
Tel: 09 31 / 3 86 - 6 52 21
Fax: 09 31 / 3 86 - 6 52 29
E-Mail: fdk@bistum-wuerzburg.de



Stand: 10/2014| Alle Angaben ohne Gewähr!
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung

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