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Landesförderung Berlin

Allgemeine Voraussetzungen
Gefördert werden gemeinsame Erholungsaufenthalte von Familien mit mind. zwei minderjährigen Kindern bzw. Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten, in Familienferienstätten oder vergleichbaren Einrichtungen in Deutschland. Der Zuschuss kann auch dann gewährt werden, wenn ein Elternteil nachweislich aus besonderen Gründen (z.B. wegen Krankheit) an der Teilnahme verhindert ist. Voraussetzung ist, dass sie ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Berlin haben. Förderung alle zwei Jahre. Auf Förderung der Familienerholung besteht kein Rechtsanspruch.

Einkommensgrenzen
Grundlage für die Berechnung der Zuschüsse ist das Familiennettoeinkommen (alle Einkünfte, die von den Familienmitgliedern erzielt werden): Nettobezüge aus Arbeitsverhältnissen, Arbeitslosengeld I und II, Sozialgeld, Rente, Bafög (nicht Darlehen), Elterngeld, Kinderzuschlag, Kindergeld, Unterhalt, Ausbildungsbeihilfen, anteiliges Pflegegeld für Pflegekinder, Wohngeld, 13. Gehalt und andere Sonderzuwendungen. Vom ermittelten Familiennettoeinkommen ist die Nettowarmmiete abzuziehen.

Geförderte Urlaubsdauer
Mindestens 7 Übernachtungen.

Zuschussleistungen
Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung von 0,50 Euro bis zu 10 Euro je Tag und pro Person (Fördertabelle), bei geringem Familieneinkommen und für Familien mit sechs oder mehr Angehörigen individuell auch mehr als 10 Euro. Außerdem Fahrgeldzuschuss bis zu 40 Euro je Teilnehmer.

Zuständige Stellen und Antragsverfahren
Anträge können bei den nachstehenden Familien- und Wohlfahrtsverbänden gestellt werden, die auch Auskünfte erteilen und über die jeweils aktuellen Förderbedingungen informieren:

Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Südwest e.V.
Goltzstraße 19
10781 Berlin
Tel: 0 30 / 70 00 90 10
schoeneberg@awo-suedwest.de

Deutscher Familienverband - Landesverband Berlin
Genter Straße 53
13353 Berlin
Tel: 0 30 / 45 30 010
dfv.berlin@web.de


Stand: 10/2014| Alle Angaben ohne Gewähr!
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung

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