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Bremen

Allgemeine Voraussetzungen
Zuschüsse zu einer Familienerholung können nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel vergeben werden. Gefördert werden Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind (bis zum vollendeten 17. Lebensjahr), die in der Stadt Bremen wohnen. Gebucht werden können Familienfreizeiten, die von gemeinnützig anerkannten Trägern angeboten werden, Erholungsmaßnahmen in einer anerkannten Familienferienstätte und ein Aufenthalt im kommerziellen Ferienzentrum Schloß Dankern (Haren/Ems). Eine Übersicht über die anerkannten Familienferienstätten wird im Katalog der Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienerholung veröffentlicht. Zuschüsse werden alle zwei Jahre gewährt.

Einkommensgrenzen
Bei der Festlegung des Nettoeinkommens können nur die Unterhaltskosten und die Betreuungskosten bei Alleinerziehenden abgezogen werden. Mietaufwendungen sind pauschal in der Einkommenstabelle berücksichtigt. Jugendliche, mit eigenem Erwerbseinkommen, die nicht an der Maßnahme teilnehmen, bleiben unberücksichtigt.
Das Nettoeinkommen ist durch eine aktuelle Verdienstbescheinigung, dem aktuellen Job-Center-Bescheid oder bei Selbstständigen durch den Einkommensbescheid des vorletzten Jahres nachzuweisen.

Geförderte Urlaubsdauer
Die Erholungsmaßnahmen dürfen höchstens 21 Tage dauern (diese können nicht innerhalb des Kalenderjahres aufgeteilt werden), eine Mindestaufenthaltsdauer gibt es nicht.

Zuschussleistungen
Teilnehmer der Familienerholung erhalten Zuschüsse im Rahmen des anrechnungsfähigen Nettofamilieneinkommens. Die Zuschusshöhe beträgt maximal 15,00 Euro pro Tag und Familienmitglied oder wird höchstens bis zu den nachgewiesenen Kosten der Unterkunft und der Kosten einer Bahnfahrt übernommen.

Zuständige Stelle und Antragsverfahren
Auskünfte und Bearbeitung (vormittags) durch die

Bremer Daniel-Schnakenberg-Stiftung
c/o ServiceBureau Jugendinformation
Gaby Benckert
Grünenstr. 7
28199 Bremen
Tel: (04 21) 33 00 89-11
Fax: (04 21) 33 00 89-22,
gaby.benckert@jugendinfo.de
www.schnakenberg-stiftung.de
 
Stand: 05/2017 | Alle Angaben ohne Gewähr!
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung

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